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Touristensteuer auf den Balearen (ITS): Sätze, Ermäßigungen, Befreiungen

Impost de Turisme Sostenible (ITS) / Impuesto de Turismo Sostenible

Die Touristensteuer fällt für jede Übernachtung in einer registrierten Unterkunft an: Die Grundsätze im Gesetz 2/2016 betragen je nach Unterkunftsart 4, 3, 2 oder 1 EUR. Vom 1. November bis 30. April gilt eine Ermäßigung von 75 Prozent, ab der neunten Nacht von 50 Prozent, und Kinder unter 16 Jahren sind befreit. Ein Sommerzuschlag von 2 EUR im Jahr 2026 ist bisher nur angekündigt; prüfen Sie die aktuellen Sätze vor der Reise auf der Seite der Govern.

Das Wichtigste

Das Wichtigste

Satz pro Nacht, Hotels 5* und 4* Superior (Hochsaison)4 EUR
Satz pro Nacht, Hotels 4* und 3* Superior (Hochsaison)3 EUR
Satz pro Nacht, Hotels 1-3*, Ferienapartments, Ferienhäuser, Agroturismo (Hochsaison)2 EUR
Satz pro Nacht, Hostals, Pensionen, Campingplätze, Herbergen und Schutzhütten (Hochsaison)1 EUR
Satz pro Nacht für Kreuzfahrtpassagiere in einem Hafen der Balearen2 EUR
Ermäßigung in der Nebensaison (1. November - 30. April)75 %
Ermäßigung ab der neunten Nacht in derselben Unterkunft50 %
Alter, unter dem der Aufenthalt von der Steuer befreit ist16 Jahre
Satz pro Nacht im 5*-Hotel, Sommer 2026 (Juni-August) nach dem gemeldeten Zuschlag4 EUR vor der Fahrt prüfen
Steuer in Kraft seit2016 (1. Juli)
Gilt ab1. Juli 2016
EintrittDie Steuer wird in der Unterkunft pro Person und Nacht gezahlt; Informationen bietet das Portal illessostenibles.travel, den Betrag erfragen Sie in Ihrer Unterkunft.
Beste ReisezeitJanuar, Februar, März, April, Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober, November, Dezember
AndrangDie Nebensaison mit 75% Ermäßigung dauert vom 1. November bis 30. April.

Die Farbe neben einem Fakt zeigt die Herkunft: vor der Fahrt prüfen

Sätze nach Unterkunftsart

Grundsätze des Gesetzes 2/2016, Art. 13.1, pro Person und Nacht (Hochsaison 1. Mai - 31. Oktober). Nebensaison (1. November - 30. April): Satz x 0,25. Ab der neunten Nacht zusätzlich x 0,5.

UnterkunftsartHochsaison (€ pro Person und Nacht)Nebensaison (€, berechnet)
Hotel 5*, 5* Gran Lujo, 4* Superior; Apartment mit 4 Schlüsseln und 4 Schlüsseln Superior4 €1 €
Hotel 4* und 3* Superior; Apartment mit 3 Schlüsseln Superior3 €0,75 €
Hotel 1-3*; Apartment mit 1-3 Schlüsseln; Ferienhäuser und vermarktete Ferienunterkünfte (marketed tourist dwellings); Agroturismo, Hospederías2 €0,5 €
Hostal, Pensión, Camping, Albergue, Refugio1 €0,25 €

Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Touristensteuer auf Mallorca?

Nach dem Gesetz 2/2016 zwischen 1 und 4 EUR pro Person und Nacht in der Hochsaison: 4 EUR (5* und 4* Superior), 3 EUR (4* und 3* Superior), 2 EUR (Hotels 1-3*, Apartments, Ferienhäuser, Agroturismo), 1 EUR (Hostals, Campingplätze, Herbergen und Schutzhütten).

Ist die Touristensteuer auf Mallorca außerhalb der Saison niedriger?

Ja, vom 1. November bis 30. April gilt eine Ermäßigung von 75 Prozent, ab der neunten Nacht in derselben Unterkunft zusätzlich 50 Prozent. Beispiel (eigene Berechnung): 7 Nächte in einem 3*-Hotel in der Nebensaison sind 7 x 0,50 EUR = 3,50 EUR pro Person.

Wer ist von der Touristensteuer auf den Balearen befreit?

Personen unter 16 Jahren; befreit sind außerdem Aufenthalte aus Gründen höherer Gewalt, bestimmte medizinische Aufenthalte im öffentlichen System und Aufenthalte in von der EU finanzierten Sozialprogrammen.

Gibt es 2026 einen Sommerzuschlag von 2 EUR auf die Touristensteuer?

Bisher ist das nur eine Ankündigung: Die Rede ist von einem Zuschlag von 2 EUR von Juni bis August und einem Satz von 6 EUR für 5*-Hotels, doch es gibt keinen Rechtsakt, und die Sätze im Gesetz haben sich nicht geändert. Prüfen Sie vor der Reise das BOIB oder die Seite der Govern.

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Sehenswürdigkeiten

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Quellen

Quellen und Prüfdaten anzeigen
  • boe.es (abgerufen 2026-10-29)
    Fakten: Satz pro Nacht, Hotels 5* und 4* Superior (Hochsaison); Satz pro Nacht, Hotels 4* und 3* Superior (Hochsaison); Satz pro Nacht, Hotels 1-3*, Ferienapartments, Ferienhäuser, Agroturismo (Hochsaison); Satz pro Nacht, Hostals, Pensionen, Campingplätze, Herbergen und Schutzhütten (Hochsaison); Satz pro Nacht für Kreuzfahrtpassagiere in einem Hafen der Balearen; Ermäßigung in der Nebensaison (1. November - 30. April); Ermäßigung ab der neunten Nacht in derselben Unterkunft; Alter, unter dem der Aufenthalt von der Steuer befreit ist
  • caib.es (abgerufen 2026-10-29)
    Fakten: Steuer in Kraft seit
  • chekin.com (abgerufen 2026-10-29)
    Fakten: Satz pro Nacht, Hotels 5* und 4* Superior (Hochsaison); Satz pro Nacht, Hotels 4* und 3* Superior (Hochsaison); Satz pro Nacht, Hotels 1-3*, Ferienapartments, Ferienhäuser, Agroturismo (Hochsaison); Satz pro Nacht, Hostals, Pensionen, Campingplätze, Herbergen und Schutzhütten (Hochsaison); Ermäßigung in der Nebensaison (1. November - 30. April); Ermäßigung ab der neunten Nacht in derselben Unterkunft; Alter, unter dem der Aufenthalt von der Steuer befreit ist; Satz pro Nacht im 5*-Hotel, Sommer 2026 (Juni-August) nach dem gemeldeten Zuschlag
  • moncloa.com (abgerufen 2026-10-29)
    Fakten: Satz pro Nacht im 5*-Hotel, Sommer 2026 (Juni-August) nach dem gemeldeten Zuschlag

Geprüft am 29. Oktober 2026.

Touristensteuer auf den Balearen (ITS): Sätze, Ermäßigungen, Befreiungen: Satz pro Nacht, Hotels 5* und 4* Superior (Hochsaison) 4 EUR.Quellen: boe.es; chekin.com. Geprüft am 29. Oktober 2026. Link zu diesem Satz